Häufig gestellte Fragen
Wie erhalte ich einen Berechtigungsschein (B-Schein)?
Die notwendigen Bedingungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins können bei der Stadtverwaltung Norden erfragt und dort auch beantragt werden. Zuständig bei der Wohnraumförderstelle ist Frau Jahnke: Tel. 04931 – 923 412.
Kann ich eine Wohnung ohne B-Schein mieten?
Nein. Unsere geförderten Wohnungen dienen ausschließlich dem sozialen, bezahlbaren Wohnungsbau. Die Anmietung ist ausschließlich mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein möglich. Für nicht geförderte Objekte (z. B. Westerstraße 23) gelten gesonderte Regelungen – sprechen Sie uns direkt an.
Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?
Nutzen Sie unser Kontaktformular. Bitte geben Sie dabei an, für welches Objekt Sie sich interessieren, wie viele Personen einziehen würden und ob Sie bereits einen B-Schein besitzen.
Wer legt die Vorgaben zur Wohnungsgröße fest?
Die Richtlinien stammen vom Land Niedersachsen und gelten für alle öffentlich geförderten Wohngebäude. Sie werden von den kommunalen Wohnungsbehörden überprüft. Norder Wohnen hat keinen Einfluss auf diese Vorgaben.
Kann eine Wohnung größer sein als in den Vorgaben angegeben?
Geringfügige Abweichungen von bis zu 2 % sind zulässig. Darüber hinaus sind Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen möglich. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an die Wohnraumförderstelle der Stadtverwaltung Norden.
Was passiert, wenn sich meine Familienverhältnisse ändern?
Norder Wohnen unterstützt Sie gerne bei der individuellen Klärung mit der Wohnungsbehörde, wenn sich Ihre familiäre Situation ändert (z. B. Geburt eines Kindes, Auszug von Familienmitgliedern). Sprechen Sie uns direkt an.
Warum kann ich mich nicht für eine größere Wohnung bewerben?
Geförderte Wohneinheiten sind an Haushaltsgröße und Einkommensgrenzen geknüpft, um sicherzustellen, dass größere Wohnungen für Familien verfügbar bleiben, die sie tatsächlich benötigen. Dieses Prinzip ist Kernbestandteil des sozialen Wohnungsbaus.
Gelten diese Regeln auch für nicht geförderte Wohnungen?
Nein. Die genannten Grenzen gelten ausschließlich für öffentlich geförderten Wohnraum. Für nicht geförderte Wohnungen (z. B. Westerstraße 23) gibt es keine entsprechenden Einschränkungen.
Wie kann ich meine Anspruchsberechtigung prüfen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Haushaltsgröße, Ihr Einkommen und die gewünschte Wohnungsgröße den Fördervoraussetzungen entsprechen.
Welche Bürozeiten gelten?
Unsere Bürozeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns per E-Mail: [email protected].
Wie kann ich eine Wohnung anfragen?
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0 49 31 – 95 63 469. Frau Sonka Fischer steht Ihnen als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Mietwohnungen zur Verfügung.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter – sprechen Sie uns direkt an.
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